CH-LOGIN zu AGOV - Info
AGOV-Login löst CH-LOGIN ab
Das AGOV-Login ersetzt das CH-LOGIN in mehreren Phasen (siehe dazu auch unten in den FAQ). In der aktuellen Phase können Sie das AGOV-Login bereits verwenden.
In der nächsten Phase ab 7. September 2025 können Sie die Umstellung von CH-LOGIN auf das AGOV-Login in wenigen Schritten selbstständig durchführen. Wählen Sie beim Einloggen in eine Applikation das AGOV-Login statt CH-LOGIN. Nutzen Sie dabei Ihr bestehendes AGOV-Login oder registrieren Sie ein neues. Im Anschluss führen wir Sie durch den einfachen Wechsel. Alle Ihre Berechtigungen bleiben beim Wechsel erhalten.
Sichere Anmeldeverfahren
Die neuen Anmeldeverfahren sind sicher und dank neuer Technologien benötigen Sie bei AGOV kein Passwort mehr. Die Authentifizierung erfolgt entweder über die AGOV access App auf dem Smartphone oder über einen physischen Sicherheitsschlüssel (FIDO2). Ihr AGOV-Login können Sie bei Gemeinden, Kantonen und bei der Bundesverwaltung einsetzen. Tipps und Tricks zur Nutzung von AGOV in Form von Erklärvideos sowie FAQ und Anleitungen finden Sie in [AGOV help:d!agovhelp].CH-LOGIN zu AGOV - FAQ
Begriffserklärung
Was ist AGOV? ▼AGOV ist das Behörden-Login der Schweiz. Sie können es beim Bund sowie bei kantonalen und kommunalen Behörden einsetzen, zum Beispiel wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch erledigen wollen. AGOV ist eine Dienstleistung des Bundes.
Das CH-LOGIN ist ein durch den Service eIAM der Bundesverwaltung bereitgestelltes Login-Verfahren. Das CH-LOGIN wird mittelfristig durch AGOV ablöst, welches als zukünftiges Behörden-Login zusätzlich auch bei Kantonen und Gemeinden genutzt werden kann und verschiedenste Vorteile gegenüber dem CH-LOGIN bietet. Falls Sie noch kein Login haben, empfehlen wir Ihnen direkt ein AGOV-Login zu registrieren. Die CH-LOGIN Registrierung ist aktuell noch möglich. Wir raten Ihnen aber davon ab. Sollten Sie sich doch noch für eine CH-LOGIN Registrierung entscheiden, sollten Sie folgendes beachten. Anwendungen der Bundesverwaltung verlangen aus Sicherheitsgründen in der Regel einen zweiten Authentisierungsfaktor. Wir empfehlen hier eine Authenticator App, die Einmal-Codes generiert. Bei der Registrierung müssen ergänzende Sicherheitsfragen hinterlegt werden, um später eine sichere Administration zu gewährleisten. Weitere Auskunft zum CH-LOGIN oder zum AGOV-Login finden Sie auf unserer eIAM Hilfeseite.
Strategiebezug
Warum wird das CH-LOGIN durch das AGOV-Login abgelöst? ▼AGOV ist das Behörden-Login der Schweiz. Sie können es beim Bund sowie bei Kantonen und Gemeinden einsetzen, zum Beispiel wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch erledigen wollen. Dank neuer Technologie benötigen Sie bei AGOV kein Passwort mehr. Das ist sicherer und bequemer als mit einem Passwort wie beim CH-LOGIN. Letzteres kommt zudem nur innerhalb der Schweizerischen Bundesverwaltung zur Anwendung.
Support
Wie erhalte ich Hilfe? ▼Wir haben für Sie eine zentrale eIAM Hilfe-Seite eingerichtet. Dort finden Sie Hilfe Artikel zu Registrierung, Verwaltung und Nutzung Ihres AGOV-Logins, zum CH-LOGIN, sowie dem Wechsel von CH-LOGIN zu AGOV.
Roadmap
Wann startet die Ablösung von CH-LOGIN durch AGOV? ▼Die Ablösung des CH-LOGIN durch das AGOV-Login hat bereits 2024 gestartet. Seit dem kann das AGOV-Login für Services der Bundesverwaltung verwendet werden. Allerdings noch als sogenannte "Bring your own ID (BYOI)" Identität als Zusatz zu einem CH-LOGIN und ohne Anerkennung der Verifikation (Identitätsabklärung).
Wir empfehlen Ihnen ein AGOV-Login zu registrieren. Profitieren Sie von den Vorteilen von AGOV gegenüber dem CH-LOGIN. Ein späterer Wechsel vom CH-LOGIN zum AGOV-Login ist dadurch unnötig. Die Registrierung und Nutzung eines CH-LOGINs ist jedoch weiterhin möglich. Die derzeit einzige Ausnahme bilden verifizierte (abgeklärte) elektronische Identitäten. Diese werden nur mit dem AGOV-Login angeboten.
Der Wechsel von CH-LOGIN zu AGOV-Login wird ab 07. September 2025 unterstützt.
Der Termin, wann Sie verpflichtend von CH-LOGIN zu AGOV-Login wechseln müssen, ist derzeit noch nicht festgelegt. Wir empfehlen, den Wechsel von CH-LOGIN zu AGOV-Login so bald wie möglich durchzuführen um von den Vorteilen des AGOV-Logins zu profitieren.
Der Termin, wann das CH-LOGIN nicht mehr verwendet werden kann, ist derzeit noch nicht festgelegt. Wir empfehlen, den Wechsel von CH-LOGIN zu AGOV-Login so bald wie möglich durchzuführen um von den Vorteilen des AGOV-Logins zu profitieren.
Ja, wir werden Sie informieren, sobald der Wechsel obligatorisch wird. Die Form der Information ist zur Zeit in Abklärung (mögliche Formen sind z.B. direkt beim Login und/oder zusätzlich via E-Mail)
Nein. Ein Wechsel von AGOV-Login zu CH-LOGIN ist nicht möglich und auch nicht sinnvoll. Das CH-LOGIN wird durch das AGOV-Login abgelöst. Es müssen somit alle Benutzenden mit CH-LOGIN über die Zeit auf das AGOV-Login wechseln.
Wechsel von CH-LOGIN zu AGOV-Login
Wie kann ich ein AGOV-Login erstellen? ▼Verschiede Hilfe Artikel zur Registrierung eines AGOV-Logins, sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen finden Sie direkt als Hilfe Artikel unter AGOV hel
Ihre persönlichen Angaben wie auch die registrierte E-Mail Adresse Ihres AGOV-Logins werden an die Anwendungen, die sie nutzen, vermittelt. Die Anwendung kann diese Informationen unterschiedlich nutzen. Wenn Sie den privaten und geschäftlichen Kontext trennen wollen, empfehlen wir Ihnen die Verwendung von mehreren AGOV-Logins unter Nutzung von privater und geschäftlicher E-Mail Adresse.
Nein. Sie können auch problemlos von CH-LOGIN zu AGOV-Login wechseln, wenn Ihr CH-LOGIN und Ihr AGOV-Login mit unterschiedlichen E-Mail Adressen registriert sind. Wenn Sie sich mit einem AGOV-Login mit einer unterschiedlichen E-Mail-Adresse erstmalig anmelden, werden Sie bei der geführten Umstellung entsprechend gefragt, ob Sie gegebenenfalls ein CH-LOGIN mit einer anderen E-Mail-Adresse haben. Antworten Sie dort mit "JA" und geben Sie die E-Mail-Adresse Ihres CH-LOGIN ein. So funktioniert der Wechsel auch mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen reibungslos.
- Wenn Sie bereits ein AGOV-Login besitzen gehen Sie zu Punkt 3.
- Wenn Sie noch kein AGOV-Login besitzen, rufen Sie im Webbrowser die folgende URL auf und registrieren Sie Ihr AGOV-Login .
- Sollten Sie bei der Registrierung Hilfe benötigen, finden Sie dafür Hilfestellung direkt unter folgendem Link: AGOV hel
p
- Sollten Sie bei der Registrierung Hilfe benötigen, finden Sie dafür Hilfestellung direkt unter folgendem Link: AGOV hel
- Sie besitzen bereits ein AGOV-Login. Rufen Sie in diesem Fall die URL der Webanwendung der Bundesverwaltung auf, welche Sie verwenden wollen. Oder rufen Sie MyAccoun
t von eIAM auf. - Wählen Sie bei der Login-Auswahl « AGOV » für Ihr Login.
- Führen Sie Ihr Login in AGOV durch.
- Sie werden automatisch im System durch den einmalig durchzuführenden Prozess geleitet. Dieser erfordert ein letztes Mal ein Login mit Ihrem CH-LOGIN, um sicherzustellen, dass Sie der rechtmässige Besitzer oder rechtmässige Besitzerin dieses CH-LOGINs sind.
- Nach dem erfolgreichen Login wird Ihr CH-LOGIN gelöscht. Alle Ihre Berechtigungen und Daten in den Anwendungen der Bundesverwaltung bleiben dabei erhalten und werden auf Ihr AGOV-Login übertragen. Ihr CH-LOGIN kann nicht weiter verwendet werden.
- Sie können sich von nun an sicher und bequem mit Ihrem AGOV-Login bei den Anwendungen der Bundesverwaltung anmelden.
Alle Ihre hinterlegten Berechtigungen und Daten, die Sie mit Ihrem CH-LOGIN nutzen konnten, bleiben beim Wechsel von CH-LOGIN auf AGOV-Login erhalten. Es ändert sich lediglich das Login-Verfahren.
Ein AGOV-Login kann maximal mit einem einzigen CH-LOGIN verbunden werden.
Nein, dies ist nicht möglich. Wenn Sie Ihr AGOV-Login nicht bei der ersten Verwendung des AGOV-Logins bei der Bundesverwaltung mit Ihrem CH-LOGIN verbinden, werden in den Anwendungen eigenständige Konten für Sie eingerichtet, die mit Ihrem AGOV-Login nicht aber mit Ihrem CH-LOGIN verbunden sind. Die bisherigen Konten mit Ihren bisherigen Berechtigungen sind weiterhin mit Ihrem CH-LOGIN verbunden.
Dies hängt davon ab, ob Ihre BYOI Identität mit einem CH-LOGIN verbunden ist.
- Wenn Sie ein CH-LOGIN mit Passwort (ggf. zweitem Faktor) mit einer BYOI Identität verbunden haben, dann verfügen Sie über ein CH-LOGIN und können dieses CH-LOGIN mit Ihrem AGOV-Login verbinden. Die Verbindung zu Ihrer BYOI-Identität wie auch zu Ihrer CH-LOGIN-Identität wird bei diesem Vorgang aufgehoben. Anschliessend nutzen Sie für Anwendungen der Bundesverwaltung nur noch Ihr AGOV-Login.
- Wenn Sie eine BYOI Identität haben, die nicht mit einem CH-LOGIN verbunden ist, dann ist dies eine eigenständige, elektronische Identität. Sie lässt sich nicht mit einem AGOV-Login verbinden.
Selbstadministration
Wie kann ich meine persönlichen Angaben aktualisieren? ▼Es ist wichtig, dass Sie Ihre persönlichen Daten wie Name, Vorname, E-Mail-Adresse etc. aktuell halten. Dies ist in der Regel via Selbstadministration möglich. Wie Sie dies tun hängt davon ab, welches Login Sie verwenden.
- Nutzen Sie ein CH-LOGIN, dann verwenden Sie eIAM MyAccoun
t um Ihre persönlichen Angaben zu aktualisieren. - Nutzen Sie AGOV, dann aktualisieren Sie Ihre Daten in [linktext:d!agovme]. Ihre Daten werden dann beim nächsten Login auf eine Anwendung der Bundesverwaltung automatisch ngepasst.
- Nutzen Sie einen sogenannten BYOI-Identity Provider (z.B. Switch edu-ID), dann aktualisieren Sie die Daten direkt in diesem. Ihre Daten werden dann beim nächsten Login auf eine Anwendung der Bundesverwaltung automatisch angepasst.
Verifizierte (abgeklärte) Identitäten
Was ist eine verifizierte Identität? ▼Eine verifizierte Identität zeichnet sich dadurch aus, dass die Identität der Person, die diese elektronische Identität (das CH-LOGIN oder das AGOV-Login) nutzt, über definierte Prozesse überprüft (verifiziert) wurde. Es handelt sich um elektronische Identitäten, bei denen zum einen die persönlichen Angaben wie Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht und Ausweisnummer verifiziert wurden. Zum anderen wird in der Regel die Kopie des bei der Verifizierung eingesetzten amtlichen Lichtbildausweises (Pass oder Identitätskarte) gespeichert.
Die Anwendungen der Bundesverwaltung bestimmen, ob Sie für die Nutzung eine verifizierte Identität benötigen. Dies ist insbesondere bei Anwendungen mit erhöhten Anforderungen an den Schutzbedarf der Daten der Fall. Wenn Sie versuchen eine solche Anwendung mit einer nicht verifizierten Identität zu nutzen, werden Sie darauf hingewiesen, dass diese Anwendung eine verifizierte Identität verlangt. Folgen Sie den Instruktionen im Hinweis, um eine verifizierte Identität in der geforderten Qualität zu erhalten.
Verifizierte Identitäten sind ab September 2025 nur noch in AGOV erhältlich. Wenn Sie Anwendungen der Bundesverwaltung nutzen, die eine verifizierte Identität benötigen und per September 2025 noch kein entsprechendes CH-LOGIN besitzen, so müssen Sie zwingend ein AGOV-Login registrieren und verifizieren lassen.
Bereits verifizierte CH-LOGINs, über CH-LOGIN Video-Identifikation (nHEC+) oder VASCO-Token-Auslieferungsprozess behalten ihren Verifikationsstatus bis zur Abschaltung des CH-LOGIN. Auch dann, wenn sie ein nicht verifiziertes AGOV-Login verwenden. Erst per diesem Zeitpunkt ist eine erneute Verifikation in AGOV notwendig. Sobald Sie eIAM mit einem verifizierten AGOV-Login nutzen, wird die Verifikation von AGOV übernommen.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass die Verifikation Ihres CH-LOGIN nur für Services der Bundesverwaltung gilt und Ihr AGOV-Login selbst nicht als verifiziert gilt (zum Beispiel für Services von Kantonen oder Gemeinden).