AGOV für die Bundesverwaltung
Verifiziertes AGOV-Login (QoA50)
QoA50 für REF/ABN/PRODVerifiziertes AGOV-Login – Warum?
Einige Online-Services der Bundesverwaltung verlangen, dass die Identität der Person, die den Service nutzt, eindeutig verifiziert (abgeklärt) ist. Der Unterschied zwischen nicht verifizierten und verifizierten AGOV-Logins besteht darin, dass bei einem verifizierten AGOV-Login die Identität Ihrer Person als Besitzer des AGOV-Logins, eindeutig identifiziert wurde. Dieser Vorgang beinhaltet, dass Sie als Inhaber des AGOV-Logins persönlich mit einem gültigen Ausweisdokument Ihre Identität nachweisen müssen (ähnlich wie beim Abschluss eines Mobilfunk Vertrags oder bei der Eröffnung eines Bankkontos). Dabei werden die von Ihnen erfassten, persönlichen Daten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum) Ihres AGOV-Logins mittels eines amtlichen Ausweisdokuments geprüft und bei Bedarf korrigiert. Die Verifizierung Ihrer Identität erfolgt für Sie bequem und ortsunabhängig durch eine Videoidentifikation. Diese Wegleitung erklärt Ihnen, wie Sie ein verifiziertes AGOV-Login erhalten.Woran erkenne ich, ob ich ein verifiziertes AGOV-Login habe?
In AGOV mDie Beispiele unten zeigen den Unterschied in AGOV me zwischen einem nicht verifiziertem und einem verifiziertem AGOV-Login.
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- Nicht verifiziertes AGOV-Login
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- Verifiziertes AGOV-Login
Videoidentifikation - Vorbereitung
Ihre Identität wird in AGOV mittels Videoidentifikation verifiziert. Die Verifizierung ist im Anschluss an die Videoidentifikation für 5 Jahre gültig. Sie müssen die Videoidentifikation persönlich durchführen. Stellvertretungen sind nicht möglich.Um die Videoidentifikation erfolgreich durchzuführen, benötigen Sie folgendes:
- Smartphone oder physischen Sicherheitsschlüssel (FIDO2), mit welchem Sie Ihr AGOV-Login registriert haben.
- Falls Sie noch kein AGOV-Login registriert haben, benötigen Sie eines dieser Geräte, um Ihr AGOV-Login zu registrieren, das im Anschluss an die Registrierung verifiziert wird.
- Gültiges Ausweisdokument
- Amtlicher Personalausweis oder Reisepass gemäss IDnow: Länderlist
e - Nicht akzeptiert werden Schweizer Aufenthaltsbewilligungen, andere Ausweispapiere wie Führerschein, Swiss Pass, Studenten-Legis etc.
- Amtlicher Personalausweis oder Reisepass gemäss IDnow: Länderlist
- Ruhige Umgebung mit guten Lichtverhältnissen
- Führen Sie die Videoidentifikation in einer ruhigen Umgebung durch. Dies erleichtert die Kommunikation zwischen Ihnen und dem Agenten, der die Identifikation durchführt. Achten Sie auf gute Lichtverhältnisse. So, dass sowohl Sie selbst als auch Ihr Ausweisdokument gut über die Videokamera erkannt werden können.
- Endgerät mit Internetverbindung, Mikrofon, Lautsprecher und Kamera
- Die Videoidentifikation kann im Webbrowser auf einem PC/Laptop oder mittels IDnow App auf einem Smartphone/Tablet durchgeführt werden. Auf dem verwendeten Gerät müssen Mikrofon, Lautsprecher (oder Headset) und Kamera vorhanden und für die Nutzung freigegeben sein.
- Internetverbindung
- Es wird empfohlen, die Videoidentifikation nicht über VPN-Verbindungen oder aus Netzwerken durchzuführen, welche die Netzwerkkommunikation stark einschränken (z.B. Netzwerke von Firmen oder Ämtern wie dem Netzwerk der Bundesverwaltung).. Dies kann dazu führen, dass die Kommunikation, insbesondere für den Zugriff auf Mikrofon und Kamera aus dem Web-Browser nicht zustande kommt.
- Akzeptiertes Zahlungsmittel
- Die Videoidentifikation ist kostenpflichtig. Sie kostet CHF 29.50 (inkl. MWST).
Es werden folgende Zahlungsmittel akzeptiert:- Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express)
- PostFinance Card
- PostFinance eFinance Card
- PayPal
- TWINT
- Von einer Verwaltungseinheit der Bundesverwaltung ausgegebener «Voucher-Code»
- Bitte Informieren Sie sich direkt bei Ihrem Fachkontakt in der Bundesverwaltung, ob die Organisation, für welche Sie Ihr abgeklärtes AGOV-Login einsetzen werden, «Voucher-Code» für Ihre Videoidentifikation ausgibt.
- Beachten Sie, dass Sie im Schritt 2 der Videoidentifikation die Option «Ich habe einen Voucher-Code» wählen müssen.
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- Link für mögliche Voucher Eingabe
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- Bitte Informieren Sie sich direkt bei Ihrem Fachkontakt in der Bundesverwaltung, ob die Organisation, für welche Sie Ihr abgeklärtes AGOV-Login einsetzen werden, «Voucher-Code» für Ihre Videoidentifikation ausgibt.
- Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express)
- Die Videoidentifikation ist kostenpflichtig. Sie kostet CHF 29.50 (inkl. MWST).
- Zeit für die Durchführung der Videoidentifikation
- Die Videoidentifikation dauert ca. 15 Minuten und sollte nicht unterbrochen werden.
- Die Videoidentifikation kann während den Öffnungszeiten von Montag bis Samstag zwischen 07:00 bis 22:00 durchgeführt werden. Ausgenommen sind Schweizer Feiertage. Bei längeren Wartezeiten besteht die Möglichkeit, einen Rückruf auszulösen.
- Die Videoidentifikation dauert ca. 15 Minuten und sollte nicht unterbrochen werden.
Anleitung Verifizierung
- Stellen Sie sicher, dass die Bedingungen unter „Videoidentifikation – Vorbereitung“ erfüllt sind.
- Melden Sie sich mit Ihrem bestehenden AGOV-Login an oder registrieren Sie ein neues AGOV-Login.
- Hilfe zum Login und zur Registrierung finden Sie unter AGOV hel
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- Hilfe zum Login und zur Registrierung finden Sie unter AGOV hel
- Sie werden im Anschluss an das Login mit Ihrem AGOV-Login respektive der Registrierung Ihres AGOV-Logins durch den Videoidentifikationsvorgang geführt. Wenn Sie eine Verifizierung starten, Ihr AGOV-Login aber bereits die benötigte, verifizierte Stufe hat, wird Ihnen nach dem erfolgreichen Login direkt eine Meldung angezeigt, dass Registration und Verifizierung abgeschlossen sind.
- Im Anschluss an die erfolgreiche Videoidentifikation ist Ihr AGOV-Login abgeklärt und erfüllt die erhöhten Anforderungen an die Qualität der elektronischen Identität für den Online-Service.
- Die Verifizierung Ihres AGOV-Logins starten Sie im Web Browser unter folgendem Link
Verifizierung starten - Hilfe für den Verifizierungsvorgang finden Sie in AGOV hel
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Bei der Durchführung der Videoidentifikation können folgende Situationen eintreten:
- Die Identitätsprüfung wird abgelehnt, weil das Ausweisdokument ungültig ist, fehlerhafte Angaben gemacht wurden oder Sie nicht persönlich erschienen sind. Bei einer Ablehnung des Identitätsnachweises wird die Anmeldung automatisch storniert und Sie müssen sich erneut zur Identitätsprüfung anmelden. Eine neue Anmeldung können Sie auslösen, indem Sie sich mit Ihrem AGOV-Login nochmals beim Online-Service der Behörde anmelden.
- Wird die Videoidentifikation nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Anmeldungsdatum durchgeführt, wird die Identitätsprüfung automatisch storniert. Danach müssen Sie sich erneut zur Identitätsprüfung anmelden.
Ich benötige persönliche Hilfe und will diese per AGOV-Self-Service-Ticket anfordern: AGOV hel