Wechsel BE-Login / CH-LOGIN zu AGOV
Fall «Abschaltung BE-Login»

Ausgangslage

Der Kanton Bern setzt ab Dezember 2024 das Anmeldeverfahren AGOV des Bundes für die über BE-Login aufgerufenen E-Services ein. Weiterführende Informationen über BE-Login mit AGOV finden Sie unter

Dieser Wechsel hat auch Auswirkung auf die Nutzung des BE-Logins als Bring Your own Identity (BYOI) bei Onlinediensten der Schweizerischen Bundesverwaltung für Personen, welche den BE-Login bereits im Bundeskontext genutzt haben.

CH-LOGIN Anmeldebildschirm mit BYOI's
CH-LOGIN Anmeldebildschirm mit BYOI's


Wichtig:
Personen, die den BE-Login noch nie im Bundeskontext genutzt haben, sind nicht betroffen!
Bitte verwenden Sie direkt Ihren neuen AGOV-Account, um sich bei den Onlinediensten der Schweizerischen Bundesverwaltung anzumelden, und NICHT mehr den BE-Login.

Auswirkungen

  • Die Einrichtung von AGOV für die Nutzung beim BE-Login hat nicht zur Folge, dass AGOV direkt im Bundeskontext genutzt werden kann.

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    Sie können im Rahmen der AGOV-Nutzung beim BE-Login einen AGOV Account einrichten. Sofern Sie den BE-LOGIN vorgängig bereits einmal für den Zugriff auf Onlinedienste der Schweizerischen Bundesverwaltung genutzt haben, können Sie sich allerdings dort nicht direkt mit AGOV einloggen.
    CH-LOGIN Anmeldebildschirm mit BYOI's
    CH-LOGIN Anmeldebildschirm mit BYOI's

    Der AGOV-Login Vorgang wird eine Fehlermeldung anzeigen (Abbildung im nächsten Eintrag).

    Es ist zwingend notwendig, dass solche Nutzerinnen oder Nutzer je nach Ausgangslage eine der unten aufgeführten Aktionen durchführt.


  • Eine direkte Nutzung des AGOV-Logins bei den Bundesapplikationen wird beim Login zu einem Fehler führen.

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    Grund dafür ist, dass systemtechnisch die Mail-Adresse bereits durch den BE-Login Account belegt ist und eine Redundanz der Mail-Adressen aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich ist.
    Anzeige, dass die Registrierung fehlgeschlagen ist.
    Fehlermeldung

    Es ist zwingend notwendig, dass betroffene Personen je nach Ausgangslage einer der unten aufgeführten Aktionen durchführen.


  • Bei der Nutzung des BE-Login für den Zugriff auf Onlinedienste der Schweizerischen Bundesverwaltung wird initial beim Login der BE-Login mit einem CH-LOGIN verknüpft.
    Diese Verknüpfung muss entfernt werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass der verknüpfte CH-LOGIN über gültige Login Faktoren verfügt.

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    Der BE-Login ist als Bring Your own Identity konzipiert und systemtechnisch immer mit einem CH-LOGIN verknüpft. Dieses CH-LOGIN kann seinerseits Login-Faktoren besitzen und eigenständig genutzt werden – dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

    Verknüpfte CH-LOGIN mit Login-Faktoren stellen kein Problem dar, da sie sicherstellen, dass nach der Abschaltung des BE-Logins weiterhin auf die Onlinedienste der Schweizerischen Bundesverwaltung zugegriffen werden kann.

    Problematisch sind hingegen CH-LOGIN-Accounts ohne Login-Faktoren. Nach der Abschaltung des BE-Logins wäre ein Zugriff mit diesen Accounts nicht mehr möglich.

    Wichtig: Eine nachträgliche Migration wird nicht unterstützt. Accounts ohne hinterlegte Login-Faktoren werden mit der Abschaltung des BE-Logins archiviert. Dabei gehen sämtliche Zugriffsrechte auf die Applikationen der Bundesverwaltung verloren und müssten vollständig neu beantragt werden.

  • Das CH-LOGIN wird im Verlaufe des 2025 ebenfalls durch AGOV abgelöst. Das BE-Login wird dann nicht mehr verfügbar sein.

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    AGOV wird das neue CH-LOGIN werden. Weitere Informationen finden Sie unter . Im Rahmen dieses Wechsels wird das BE-Login analog des Wechsels beim Kanton Bern ab Juli 2025 auch für den Zugriff auf Onlinedienste der Schweizerischen Bundesverwaltung nicht mehr angeboten.

    Damit Sie als Nutzerin oder Nutzer Ihre Berechtigungen auf Applikationen der Bundesverwaltung behalten müssen Sie - sofern Sie ihren BE-Login dafür genutzt haben - zwingend eine der unten aufgeführten Aktion durchführen.

    Haben Sie bereits einen AGOV-Account eingerichtet, empfehlen wir Ihnen, diesen mit Ihrem CH-LOGIN zu verknüpfen. Dadurch wird die Ablösung des CH-LOGINs erleichtert, da dieser Schritt dann automatisiert für Sie erfolgt.


Ihre Aktionen

Sie sind nur mit dem BE-Login eingeloggt und haben keine Login-Faktoren in Ihrem CH-LOGIN.

Führen Sie folgende Schritte durch (anklicken) ▼
×

  1. Folgen Sie den Anweisungen der nachfolgenden Anleitung.
  2. Löschen Sie die Verknüpfung zum BE-Login im Register «Login und Sicherheit» Hilfe dazu bei Fragen finden Sie unter dem Link.
  3. Loggen Sie sich aus.
  4. Empfehlung, falls Sie bereits einen AGOV-Account haben Loggen Sie sich mit Ihrem AGOV-Account wieder auf eIAM MyAccount ein und erstellen Sie über den Wizard eine Verknüpfung zu Ihrem CH-LOGIN. Auch hierzu finden Sie Hilfe bei Fragen unter folgendem Link.

Sie sind mit dem BE-Login eingeloggt und haben Login-Faktoren in Ihrem CH-LOGIN hinterlegt.

Führen Sie folgende Schritte durch (anklicken) ▼
×

  1. Loggen Sie sich auf eIAM MyAccount ein und Löschen Sie die Verknüpfung zum BE-Login im Register «Login und Sicherheit». Hilfe dazu bei Fragen finden Sie unter dem Link.
  2. Loggen Sie sich aus.
  3. Empfehlung, falls Sie bereits einen AGOV-Account haben, loggen Sie sich mit Ihrem AGOV-Account wieder auf MyAccount ein und erstellen Sie über den Wizard eine Verknüpfung zu Ihrem CH-LOGIN. Auch hierzu finden Sie Hilfe bei Fragen unter dem Link.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum CH-LOGIN-Nachfolger siehe .
Weitere Informationen zum Übergang vom CH-LOGIN zu AGOV finden sie hier: